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Herbizide: Flufenacet droht das Aus!

Die Genehmigung von Flufenacet wird voraussichtlich nicht erneuert. Die „Deutsche Umwelthilfe“ fordert vom BVL sogar einen sofortigen Widerruf der Zulassungen ohne Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das ist ein schwerer Schlag für alle Ackerbauern: Die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet wird in Europa voraussichtlich nicht erneuert. Das folgt aus der turnusmäßigen Neubewertung des Wirkstoffs durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). In dem Zuge wurde festgestellt, dass Flufenacet unter die Ausschlusskriterien der Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009 fällt.

Als Grund für die Entscheidung wird u. a. genannt, dass sich der Wirkstoff schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt auswirken könnte. Zudem würden beim Einsatz Abbauprodukte in Gewässer gelangen, die im Fall von Trifluoressigsäure (TFA) in Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu sein. Der Stoff wird zurzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft. Zur Einordnung: TFA ist laut Umweltbundesamt ein Abbauprodukt von mehreren Stoffen. So enthalten z.B. Kältemittel in Klimaanlagen von PKWs oder LKWs sogenannte halogenierte Stoffe, deren Abbau in der Atmosphäre TFA freisetzt.   

Wie gehts nun weiter?

Der weitere Weg wird durch die Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt: Die EFSA schickt nun alle Unterlagen an die EU-Kommission. Diese legt dem „Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungsmittel und Futter (ScoPAFF)“ einen Vorschlag zur Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs vor. Dieser Ausschuss, in dem Experten aller EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, entscheidet letztlich darüber, ob der Wirkstoff – in diesem Fall Flufenacet – eine Zukunft hat. Sollte das nicht der Fall sein, werden Abverkaufsfristen (in der Regel 6 Monate) und Aufbrauchfristen (meist 18 Monate) festgesetzt.

Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ hat nun allerdings das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deutsche Genehmigungsbehörde dazu aufgefordert, die Zulassungen betroffener Produkte sofort aufzuheben. Notfalls will sie ein gerichtliches Eilverfahren einleiten, um das Verbot schnell durchzuboxen. Sollte das BVL die Zulassungen von Amts wegen tatsächlich widerrufen, wäre das ein nationaler Alleingang. Die Produkte dürfte man dann direkt nicht mehr anwenden. Denn im Falle eines Widerrufs von Amts wegen gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Das BVL hat der Industrie nun die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 28. Oktober 2024 eingeräumt. Ein Hersteller hat bereits eine Fristverlängerung bis zum 11. November 2024 eingereicht. Nach Ablauf dieser Frist und Würdigung der Stellungnahme ist mit einer Reaktion des BVL zu rechnen.

Das heißt: Noch verfügen die Flufenacet-haltigen Herbizide über eine reguläre Zulassung und dürfen nach wie vor bis auf weiteres angewendet werden. 

Weitreichende Folgen

Flufenacet ist einer der wenigen verbliebenen Bodenherbizidwirkstoffe und ein wichtiger Baustein z. B. gegen schwer bekämpfbaren Ackerfuchsschwanz. Fast die Hälfte aller Herbizide, die im Vorauflauf oder frühen Nachauflauf im Getreide eingesetzt werden, enthalten den Wirkstoff.

„Ohne Flufenacet ist ein Resistenzmanagement in der Ungraskontrolle nicht mehr möglich“, sagt Günter Klingenhagen von der LWK Nordrhein-Westfalen. Nach seinen Aussagen gibt es zwar Alternativen, die aber oft weniger gut wirken und auch weniger gut für die Kulturen verträglich sind.

 

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