Freiwillige Kooperationen von Wasserversorgern und Landwirten können für den Gewässerschutz vor Ort oft mehr bewirken als starre Vorgaben des Bundes, sagt Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Sie hat diese Woche in einem Schreiben Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, seine Zusage, ein verursachergerechteres System in roten Gebieten zu entwickeln, endlich mit Hochdruck anzugehen.
Einzelbetriebliche Düngedaten als Befreiung anerkennen!
„Der Bund muss jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit einzelbetriebliche Düngedaten für Befreiungen anerkannt werden. Denn wir brauchen mehr Verursachergerechtigkeit“, die Minsiterin. Vor allem erfolgreiches freiwilliges Engagement von Wasserversorgern und Landwirten müssten honoriert werden.
Wenn die Wasserversorger bescheinigen, dass die freiwilligen Vereinbarungen mindestens den gleichen Grundwasserschutz bieten oder erwarten lassen wie die vom Bund vorgeschriebenen Maßnahmen, müssten Landwirte von zusätzlichen Auflagen des roten Gebiets ausgenommen werden können. Diese Forderungen würden auch Wasserversorger und kommunale Vertreter unterstützen.
Zum vergangenen November mussten nach den Vorgaben des Bundes mit Nitrat belastete Gebiete als sogenannte roten Gebiete ausgewiesen werden. In diesen sind sieben bundesweit vorgeschriebene Maßnahmen einzuhalten. Die neue Systematik des Bundes hat zur Folge, dass auch unbelastete Teilgebiete von Trinkwasserentnahmestellen vollständig als rotes Gebiet ausgewiesen werden mussten, sobald auch nur an einer Messstelle in einem Wassereinzugsgebiet erhöhte Nitratgehalte vorlagen.
Auflagen gefährden Kooperationen
„Damit werden auch Landwirte mit zusätzlichen Auflagen belastet, die sich seit Jahren erfolgreich in freiwilligen Kooperationen engagiert haben“, kritisiert Kaniber. Diese Verschärfung könnte zum Bumerang für den Grundwasserschutz werden und gefährde die oft jahrelangen freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten.