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Streit um Patent auf kältetoleranten Mais

Eine patentierte Genvariante soll Mais kältetolerant machen. Allerdings ist sie auch in Sorten anderer Züchter enthalten. Vor Kurzem hat das Europäische Patentamt den Einspruch dagegen zurückgewiesen.

Lesezeit: 4 Minuten

Wem gehören frühreife, kältetolerante Maispflanzen? Diese Frage verhandelte das Europäische Patentamt (EPA) Mitte Oktober. Zuvor hatte das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ Einspruch gegen das Patent EP3380618 des Züchtungsunternehmens KWS eingelegt. Nun hat das EPA den Einspruch zurückgewiesen.

Doch warum geht es bei dem Streit? Ein Blick hinter die Kulissen der Pflanzenzüchtung zeigt sehr unterschiedliche Positionen zum Thema Patente.

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Patent auf kältetolerante Genvariante

Betroffen vom Patent EP3380618  ist u.a. der niederländische Maiszüchter Nordic Maize Breeding, der seit 2002 Silomaissorten für den heimischen Markt züchtet. Laut Züchterin Grietje Raaphorst liegt der Fokus der Firma besonders auf kältetoleranten, frühreifen Sorten, die auch im Norden der Niederlande gute Qualitäten und Erträge erzielen. 2011 entwickelte sie eine erste ultrafrühe Silomaissorte mit 18 Wochen Wachstumszeit, berichtete die Züchterin bei einer Veranstaltung von "Keine Patente auf Saatgut!".

Allerdings hatte das Züchtungsunternehmen KWS 2022 ein Patent mit der Nummer EP3380618 auf eine jener Genvarianten angemeldet, die in der Sorte von Nordic Maize Breeding enthalten ist. Dass die niederländische Sorte von dem Patent auf die kältetolerante Genvariante betroffen ist, hat das Unternehmen nach eigenen Angaben erst erfahren, nachdem sie von „Keine Patente auf Saatgut“ angesprochen wurde.

Züchterin Grietje Raaphorst befürchtet in Zukunft große rechtliche Unsicherheiten. „Vermutlich wurden diese Pflanzen bereits jahrelang zur Zucht eingesetzt, bevor das Patent angemeldet wurde. Es scheint jetzt unklar, ob Pflanzen mit diesen Erbanlagen auch in Zukunft zur Zucht frei verwendet werden können“, sagt sie.

Eine Sprecherin des Unternehmens KWS äußert sich dazu folgendermaßen: „Sollte ein Züchter eine solche vom Patent umfasste Pflanze bereits im Vorfeld zu der KWS Patentanmeldung genutzt haben, räumt eine Vielzahl nationaler Patentrechte ein sogenanntes Vorbenutzungsrecht ein, das es dem Züchter erlaubt, seine Pflanze weiterzuverwenden.“

Gilt das Züchterprivileg bei Patenten?

Raaphorst befürchtet, dass  sie künftig die eigenen nach Sortenschutz geschützten Maissorten testen müsste, um herauszufinden, welche Teile der Sorten-DNA patentierte Genvarianten enthalten, zumal auch das Testverfahren selbst einem Patent unterliege. Zudem vermutet sie, dass sie als kleines Züchtungsunternehmen für ihre Züchtungsarbeit künftig in Verhandlung mit großen Patentinhabern treten muss.

Nordic Maize Breeding sei auf das  Züchterprivileg des klassischen Sortenschutzes angewiesen, da die neuen Sorten aus den genetischen Ressourcen bisheriger Sorten entwickelt werden. Raaphorst befürchtet, künftig erst die Erlaubnis des Patenthinhabers einholen zu müssen, bevor sie mit dem patentierten genetischen Material überhaupt weiterzüchten darf.

Die KWS bekräftigt in einem Statement hingegen, dass sie sich für ungehinderten Zugang zu genetischem Material für Züchter stark macht. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen die unternehmenseigene Lizenzierungsplattform KWS „TraitWay“ ins Leben gerufen. Hier will die KWS interessierten Züchtern kostenlose Lizenzen zum Weiterzüchten bereitstellen.

Zudem ist das Unternehmen u.a. an der Agricultural Crop Licensing Platform beteiligt. „Neben standardisierten Lizenzkonditionen bieten diese Lizenzplattformen den zuvor erwähnten vertraglich geregelten Züchtervorbehalt“, so die KWS-Sprecherin.

Welche Sorten sind von Patenten betroffen?

Welche geschützten Pflanzensorten patentierte Genvarianten enthalten, soll zudem die Plattform PINTO, transparent machen. Die Datenbank wurde von den europäischen Pflanzenzüchtern ins Leben gerufen. Zum Patent EP 3380618 gab es zum Zeitpunkt des Verfahrens noch keine Angaben.

Die KWS will die Informationen aber nachreichen, sobald das Verfahren vor dem EPA nun abgeschlossen ist. Aktuell zählt die PINTO-Datenbank mehr als 1.365 Pflanzensorten, die über patentierte Genvarianten verfügen. 400 davon sind von mehr als einem Patent betroffen

80 Patente auf Kulturpflanzen

Laut „Keine Patente auf Saatgut“ sind beim EPA zurzeit 80 Patente auf Eigenschaften von Pflanzen angemeldet. Betroffen sind neben Zierpflanzen und Gemüse auch landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Weizen und Raps. Laut der NGO entfallen davon 20 Patente auf Eigenschaften, die durch konventionelle Züchtungsmethoden wie Mutagenese entstanden sind.

2017 hatte der Verwaltungsrat des EPA entschieden, keine Patente mehr auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen zu vergeben ((Regel  28 (2) der Europäischen Patentkonvention (EPC)). Dennoch hatte das EPA noch 2022 ein Patent auf eine Mais -Genvariante für besser verdaulichen Mais vergeben, unabhängig davon, ob die Genvariante aus Zufallsmutationen oder gezielter Biotechnologie entstanden ist.

„Keine Patente auf Saatgut“ befürchtet daher, dass auch trotz der neuen Regeln künftig weitere ähnliche Patente möglich sind. Auch der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter spricht sich für die Einschränkungen bei der Patentierbarkeit von Pflanzen aus.

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