Bayern hat diese Woche die Entschädigung für Landwirte, die vom katastrophalen Hochwasser im Juni dieses Jahres betroffen waren, angepasst. Bisher wurden Landwirte zu höchstens 50 % entschädigt, wenn ihre Schäden zwischen 5.000 und 100.000 € liegen. Jetzt hat das bayerische Kabinett die maximale Zuwendung von 50.000 auf 200.000 € erhöht.
1.430 Anträge auf Hochwasserhilfe
Bayernweit haben 1.430 Betriebe Hilfen für eine Fläche von rund 18.000 ha beantragt. Bei 80 Anträgen lag der Schaden über 100.000 €, die meisten dieser Betriebe liegen entlang der Donau.
80 % Erstattung für Riedstrombauern
Zugleich erhöhte das Kabinett die Hochwasserhilfen für die Riedstrombauern. Das rund 3.000 ha große Überschwemmungsgebiet südlich der Donau in den Landkreisen Dillingen und Donau-Ries wird regelmäßig geflutet, wenn die Donau Hochwasser führt. Hier sollen die Landwirte 80 % der Schäden erstattet bekommen, eine Obergrenze für die Zuwendung gibt es nicht.
Streit um vertragliche Regelung
Da noch immer nicht geklärt ist, ob es sich beim Riedstrom um ein natürliches oder künstliches Hochwasser, gibt es seit Jahrzehnten Streit zwischen dem Bayerischen Bauernverband und der Staatsregierung um die Entschädigungsregelung. Die Landwirte fordern eine dauerhaft gültige Regelung, in der ein Entschädigungsanspruch festgeschrieben ist.
Unterstützung erhalten sie dabei von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der sich für eine vertragliche Regelung ausspricht. „Wir brauchen für die Landwirte und auch für die Politik endlich Planungssicherheit für die Zukunft, nicht immer einen monatelangen Nervenkrieg und Existenzängste“, kommentiert Aiwanger.