Obwohl grundsätzlich möglich, konnten Sonderkulturbetriebe in den letzten Jahren kaum Saisonkräfte aus den Westbalkan-Staaten wie Albanien, Bosnien/Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einstellen. Grund dafür: Aufgrund des umständlichen und langwierigen Visaverfahrens war ein Arbeitseinsatz kaum planbar.
Vorabzustimmung bei Arbeitsagentur beantragen
Seit Juni 2024 gibt es nun ein beschleunigtes Visumverfahren. Konkret können deutsche Arbeitgeber nun (wieder) eine sog. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Erhält der Arbeitgeber die Vorabzustimmung, kann der Arbeitnehmer bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland nun innerhalb weniger Wochen einen Termin vereinbaren und unter Vorlage der Vorabzustimmung das Visum beantragen.
Welche Voraussetzungen
Voraussetzung ist u.a. dass ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot des Arbeitgebers vorliegt, die Beschäftigungsbedingungen denen eines vergleichbaren Arbeitnehmers in Deutschland entsprechen, der Bewerber in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Asylleistungen bezogen hat und dass insbesondere der Lebensunterhalt durch das Arbeitsentgelt gedeckt.
Bei Arbeitskräften, die zum Beschäftigungsbeginn älter als 45 Jahre sind und die zum ersten Mal die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen, muss außerdem ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 49.830 Euro pro Jahr) gezahlt oder der Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbracht werden.
Möglich ist im Übrigen nicht nur eine saisonale, sondern auch eine ganzjährige Beschäftigung.