Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat eine Aufnahme vom „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Liste der Berufskrankheiten empfohlen.
„Mit dem Sammelbegriff Pestizide werden Produkte bezeichnet, die als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln oder in Bioziden enthalten sind“, heißt es in der im März 2024 veröffentlichten wissenschaftlichen Begründung. Zwar steht aktuell die Aufnahme in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung durch das Bundesarbeitsministerium noch aus. Bis dahin kann diese Erkrankung laut der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aber wie eine Berufskrankheit nach § 9 Absatz 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) anerkannt werden.
Gewerkschaftsforderung erfüllt
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßte die Entscheidung. Es bedeute, dass Betroffene jetzt Anspruch auf Unterstützung und gegebenenfalls Entschädigung haben. Dafür sind der Gewerkschaft zufolge die jeweiligen Berufsgenossenschaften zuständig. „Es ist gut und richtig, dass Parkinson, ausgelöst durch den Umgang mit Pestiziden, nun endlich als Berufskrankheit anerkannt ist“, betonte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum am Dienstag in Frankfurt.
Damit werde eine langjährige Gewerkschaftsforderung umgesetzt. Schaum rät allen Beschäftigten, die mit Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Kontakt kommen, Schutzkleidung zu tragen, beispielsweise Atemmasken, Handschuhe und Ganzkörper-Schutzanzüge.
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