Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz für mehr Klimaschutz im Verkehr sorgen und gleichzeitig die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU in nationales Recht umsetzen. Dabei soll der Anteil von etablierten Biokraftstoffen wie Biodiesel oder Bioethanol, die heute schon für eine Treibhausminderung von rund 12 Mio. t pro Jahr sorgen, auf lediglich 4,4 % begrenzt werden. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf fortschrittliche Biokraftstoffe, die nicht aus Nahrungs- oder Futtermitteln hergestellt werden – aber vor allem auf die Elektromobilität. Die Treibhausgaseinsparung von E-Fahrzeugen soll mit Mehrfachanrechnungen im Gesetz besonders vorangetrieben werden.
Keine Nachhaltigkeitspflicht bei Elektrofahrzeugen
Und es geht noch weiter: Während die Hersteller von konventionellen Biokraftstoffen seit Jahren strenge Nachhaltigkeitsauflagen erfüllen und nachweisen müssen, gilt dieses für Elektrofahrzeuge nicht. Das betrifft einmal die Stromherkunft: Im deutschen Mix machen erneuerbare Energien zwar knapp 50 % aus, doch jede zweite Kilowattstunde stammt aus Kohle- und Atomkraftwerken. Es ist falsch, beim Biodiesel oder Rapsölkraftstoff schon den Anbau zu berücksichtigen, Elektrofahrzeuge aber wegen des fehlenden Auspuffs generell als sauber. Und weiter: Ein Bericht des Handelsblatts zeigt, dass auch die Batterieproduktion derzeit noch große Defizite hat. So fallen jedes Jahr tausende Tonnen an Akkus an, die vorzeitig verschrottet werden müssen. Die Bundesregierung blendet bei der Bewertung der E-Mobilität den Energie- und Rohstoffverbrauch zur Herstellung der Akkus komplett aus. Und während sich Rapsanbauer oder Hersteller von Biokraftstoffen in der Scheindiskussion um angebliche indirekte Landnutzungsänderungen (Iluc) in Südamerika rechtfertigen müssen, spielt die Rohstoffgewinnung bei der Akkuproduktion keine Rolle.
Das soll kein Plädoyer gegen die Elektromobilität sein. Die Technik ist sinnvoll und eine nötige Ergänzung zu weiteren Optionen im Verkehrssektor. Doch gerade im Sinne von Klima- und Umweltschutz müssen gleiche Bedingungen herrschen. Glaubwürdig kann die Bundesregierung zumindest nicht aufzeigen, dass sie mit diesem Gesetz das drängende Problem der THG-Minderung im Verkehr wirklich anpacken will.