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Methanausstoß an Biogasanlagen: Zweifel und Kritik an DUH-Messung

Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine nationale Minderungsstrategie, um Methanlecks aufzuspüren und zu schließen - gerade an Biogasanlagen. Der Fachverband hält dagegen: Es gibt schon genug Auflagen.

Lesezeit: 4 Minuten

Aktuelle Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die seit dem Spätsommer laufen, dokumentieren den unkontrollierten Austritt des Klimagases Methan in die Atmosphäre. Die Messungen wurden bislang an fünf Biogasanlagen, einer Gasverdichterstation sowie einem schwimmenden LNG-Importterminal durchgeführt. An allen Anlagen wurde ein signifikanter Anstieg der Methankonzentration in der Umgebungsluft gemessen. Die erhöhte Konzentration war in großer Entfernung von den Anlagen nachweisbar.

Methan wirkt über 20 Jahre betrachtet mehr als 80-mal stärker als CO2 und ist damit das wichtigste Treibhausgas. Mindestens ein Drittel der Erderhitzung geht laut DUH auf Methan zurück. Als Vorläufersubstanz für bodennahes Ozon schadet Methan zudem der menschlichen Gesundheit, der biologischen Vielfalt und verringert landwirtschaftliche Erträge. Allein in Deutschland rechnet die Europäische Umweltagentur jährlich mit 3.300 vorzeitigen Todesfällen durch Ozon.

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Umwelthilfe fordert Minderungsplan

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Wir fordern von der Bundesregierung umfassende Kontrollen und Sofortmaßnahmen, um den stetigen Austritt von Methan an den Anlagen schnellstens zu stoppen. Die Bundesregierung muss zudem einen Methan-Minderungsplan mit vorlegen, der alle relevanten Sektoren umfasst. Dazu zählt neben dem Energiesektor insbesondere die Landwirtschaft."

Neben einem umfassenden Monitoring aller relevanten Quellen und Sofortmaßnahmen gegen Leckagen fordert die DUH von der Bundesregierung eine nationale Methan-Strategie mit konkretem Reduktionsziel und Maßnahmen in allen Sektoren. Die Umsetzung der neuen EU-Methan-Verordnung in nationales Recht muss über die EU-Vorgaben hinausgehen, denn etwa Biogasanlagen werden dort bislang nicht berücksichtigt.

Fachverband Biogas weist Anschuldigungen zurück

„Die Biogasbranche in Deutschland arbeitet seit Jahren intensiv am Thema Methanemissionen und hat umfangreiche Maßnahmen (Schulungen, Projekte, Messungen, Technische Regelwerk etc.) ergriffen, diese zu minimieren“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Fachverbandes Biogas zu den Messungen der DUH. Methanemissionen seien aus drei Gründen von besonderer Bedeutung, da damit die Themen Explosionsschutz, Umweltschutz und der monetäre Verlust an wertvollem Biogas in Verbindung stehen.

Die von der DUH angestellten Feldmessungen geben aber keine klaren Aussagen darüber, ob die festgestellten Methanemissionen tatsächlich und ursächlich den Biogasanlagen zugeordnet werden können, da häufig den Anlagen angeschlossene Tierhaltungen oder gerade ausgebrachte Wirtschaftsdünger als Emissionsquelle infrage kommen. Auch konnten die vorgenommenen Messungen keine klaren Emissionsquellen auf den Anlagen zuordnen. Aufgrund dieser extrem unklaren Datengrundlage weist der Fachverband Biogas die Anschuldigungen der DUH entschieden zurück.

Genügend Regeln vorhanden

Der Fachverband betont, dass es bereits umfangreiche Anforderungen an die Vermeidung von Methanemissionen an Biogasanlagen gibt und diese auch erfolgreich in der Praxis umgesetzt werden. Die in dem Messbericht kritisierten fehlenden Mess- und Berichtspflichten entsprechen nicht der Realität, da es in diversen Technischen Regeln und Verordnungen umfangreiche Verpflichtungen gibt:

  • 44. BImSchV: In der 44. BImSchV (Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über mittelgroße Verbrennungsmotoranlagen) gibt es umfangreiche Anforderungen an die jährliche Abgasmessung von Methanemissionen im Abgassystem von mit Biogas betriebenen Blockheizkraftwerken. Diese Anforderungen sind weltweit die strengsten.

  • TA Luft 2021: Die TA Luft richtet sich zwar als Verwaltungsvorschrift an die Vollzugsbehörden, wird aber durch entsprechende Anordnungen, Genehmigungsbescheide etc. flächendeckend auf Biogasanlagen umgesetzt. Hier sind analog zur TRAS 120 umfangreiche Anforderungen an die Minimierung von Methanemissionen geregelt: Überwachung der Gasspeichersysteme auf Undichtigkeiten, Vorrang der Gasfackel vor dem Ansprechen der Überdrucksicherung, Verweilzeitanforderungen, Anforderungen an die Lagerung der Gärprodukte (fest, flüssig), regelmäßige Dichtheitsprüfungen der Anlage etc.

  • TRAS 120: In der seit 2019 veröffentlichten Technischen Regel für Anlagensicherheit – Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen (TRAS 120) sind umfangreiche Vorschriften zur Vermeidung von Methanleckagen an Biogasanlagen zu finden. Insbesondere an die regelmäßige Prüfung der Anlagen (alle 0,5 bis 1,5 Jahre) und deren Behebung sowie detaillierte technische Anforderungen zur kontinuierlichen Überwachung von sensiblen Anlagenkomponenten (Gasspeicher, Überdrucksicherung, Gasfackel etc.) oder zur Dichtheit von Gasspeichermembranen.

  • TRGS 529: In der Technischen Regel für Gefahrstoffe – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas (TRGS 529) sind weitere Anforderungen zur Dichtheit von Biogasanlagen im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz zu finden. Diese sind weitestgehend deckungsgleich mit denen der TA Luft 2021 und der TRAS 120 (regelmäßige Dichtheitsprüfungen, unverzügliche Beseitigung von Leckagen, Vorrang der Gasfackel vor dem Ansprechen von Überdrucksicherungen etc.)

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