Beim Redispatch 2.0 gibt es viele neue Begriffe und Verantwortlichkeiten. Jede einzelne Stromerzeugungseinheit wird als „Technische Ressource“ (TR) bezeichnet. Das ist also ein einzelnes BHKW einer Biogasanlage, ein Windrad oder eine Photovoltaikanlage. Mehrere BHKW, die zusammengeschlossen sind oder ein Windpark aus mehreren Anlagen gelten als „Steuerbare Ressource“ (SR).
Neu ist ebenfalls die Rolle des „Einsatzverantwortlichen“ (EIV), der der Ansprechpartner für den zuständigen Netzbetreiber wird. Er steuert die Energieerzeugung einer TR auf Basis von Fahrplänen. Theoretisch kann dieses der Anlagenbetreiber selbst sein, aber in der Regel wird diese Aufgabe der Direktvermarkter übernehmen. Denn der Einsatzverantwortliche muss die nötige IT sowie die notwendigen Schritte zur Datenübermittlung beherrschen. Ebenfalls bestimmt werden muss der „BTR“ (Betreiber technischer Ressourcen). Dieses kann der Anlagenbetreiber selbst sein. Teile der Aufgaben kann aber auch der Direktvermarkter übernehmen.
Meldung an den Netzbetreiber
Wichtig ist nur: Jeder Betreiber einer Anlage über 100 kW muss bis zum 1. Juli seinem zuständigen Netzbetreiber melden, wer der Einsatzverantwortliche und wer Betreiber technischer Ressourcen ist. Der EIV kümmert sich dann um die weiteren Schritte. 90 % der Windparks und über 50 % der Biogasanlagen haben einen Direktvermarkter, der diese Dienstleistung übernehmen kann. „Aber das ist kein Automatismus, jeder Anlagenbetreiber sollte mit dem Vermarkter sprechen, ob und wenn ja, welche Aufgaben dieser übernehmen kann“, rät Florian Strippel vom Fachverband Biogas.
Problematisch wird es für Betreiber älterer Windräder oder von fast allen Photovoltaikanlagen, die meist nicht in der Direktvermarktung sind. „Sofern Sie als Anlagenbetreiber die elektronischen Kommunikationsprozesse nicht selbst bedienen möchten, treten Sie bitte für weitere Informationen in Austausch mit Ihrem Anschlussnetzbetreiber bzw. einem Dienstleister (z.B. Direktvermarkter)“, rät der federführenden Branchenverband BDEW.
Wer die Marktrollen des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers technischer Ressourcen nicht meldet, hat zwar nicht unmittelbar mit einer Strafe zu rechnen. „Bei Nichtumsetzung kann die Bundesnetzagentur aber Zwangsmittel ansetzen“, heißt es auf top agrar-Anfrage.