Einer Mitteilung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurde am Wochenende bei vier verendeten Schwänen, die an einem Gewässer bei Donaueschingen gefunden wurden, durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1 festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Untersuchungsbefund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg bestätigt. „Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln ist damit im Land als hoch einzustufen“, erklärte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Die zuständigen Behörden vor Ort werden das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Betroffen sind durch die geographische Lage des Fundortes der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der Landkreis Tuttlingen.
Biosicherheitsmaßnahmen müssen dringend eingehalten werden
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Seucheneintrag in ihre Tierbestände zu schützen. Insbesondere müssen bei Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollen die Tiere aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. So soll die Seucheneintragung in Nutzgeflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen durch Wildvögel verhindert werden.
Regelmäßig und zuletzt Anfang November 2021 hatte Minister Hauk die Geflügelhalter dazu sensibilisiert und aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten. Minister Hauk wiederholte diese Forderung eindringlich. Dies sei eine der wenigen Möglichkeiten, um ein Übergreifen der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim jeweils zuständigen Veterinäramt anzuzeigen sind und von diesem registriert werden.
Verendete oder kranke wildlebende Wasser- und Greifvögel melden
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.