Seit Mitte Oktober 2021 häufen sich die Meldungen über Geflügelpestausbrüche (HPAIV H5) bei Wildvögeln in Deutschland und Europa. Dies könnten Vorboten eines größeren Seuchengeschehens in den kommenden Wochen und Monaten sein. Laut Landwirtschaftsminister Peter Hauk ist es daher besonders wichtig, schon jetzt tätig zu werden und die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände und Vogelhaltungen zu verhindern.
Tierhalter in der Verantwortung
Nach dem seit dem 21. April 2021 geltenden EU-Tiergesundheitsrecht sind die Tierhalter im Rahmen ihrer Eigenverantwortung noch stärker als bisher für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen mitverantwortlich und haben daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies gelte auch zum Schutz vor wildlebenden Tieren. Dazu können laut Ministerium folgende Maßnahmen ergriffen werden.
- Umzäunung
- Einfriedung
- Überdachung
- Errichtung von Netzen
- Reinigung und Desinfektion
- Insekten- und Nagetierbekämpfung
„Um für einen Ausbruch der Geflügelpest vorbereitet zu sein, bitte ich die Geflügelhalterinnen und -halter sich mit den zuständigen Veterinärbehörden abzustimmen, sofern Ausnahmen von der Aufstallungspflicht bei einer Aufstallungsanordnung oder vom Vermarktungsverbot in einem Geflügelpestrestriktionsgebiet beantragt werden sollen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen frühzeitig mit den zuständigen Veterinärbehörden im Vorfeld eines Seuchenausbruchs geklärt werden, können Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden“, so Minister Hauk.
Darüber hinaus seien Unternehmen, Angehörige der mit Tieren befassten Berufe und Heimtierhalter angehalten, bei den vorbeugenden und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen mit der zuständigen Behörde zusammenzuarbeiten.