Frage:
Ich bin ein aktiver Jäger in einem kleinen Waldrevier in Thüringen. Oft habe ich Wildschweine im Revier, von denen ich in diesem Jahr einige erlegen konnte. Mit den neuen Förderrichtlinien wird die Prämie jedoch erst ab einem Betrag von über 50 € ausgezahlt, also bei mindestens drei Sauen im Quartal.
Seit einigen Monaten wird gar keine Prämie mehr ausbezahlt. Laut des zuständigen Forstamtes hat das Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur diese Auszahlungen gestoppt. Ist das korrekt? Woran liegt das? Gibt es keine Abschussprämie mehr?
Antwort:
Die Anträge bearbeitet die Landesforstanstalt, konkret Ihr Forstamt. Zwischen Ministerium und Forstanstalt gab es Unklarheiten zur Datensicherheit und Beauftragung. Währenddessen konnte nichts ausgezahlt werden. Da diese Fragen aber mittlerweile geklärt sind, arbeitet die Landesforstanstalt jetzt die aufgelaufenen Anträge ab und zahlt die Aufwandspauschalen aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die ausgezahlten Förderbeträge im Rahmen der Abschussprämie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Verwaltungskosten stehen, die dafür anfallen. Bei einer Fördersumme von 25 € ist das nicht unbedingt der Fall. Deshalb gibt es eine Bagatellgrenze von 50 €, die Sie als Antragsteller überschreiten müssen. Demnach wird ab die Summe ab dem dritten Stück Schwarzwild im Quartal oder dem dritten Einsatz eines Jagdhundes im Quartal ausgezahlt.