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Berichte über verunreinigtes Trinkwasser - Regierung rät von Nachbehandlung ab

Kern der deutschen Trinkwasserbereitstellung ist die Reinheit. Bei uns gibt es daher keine Chlorung und auch private Umkehr-Osmoseanlagen sind nicht zu empfehlen, so die Regierung.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesregierung empfiehlt keine Nachbehandlung von Trinkwasser im privaten Bereich. Die Aufbereitung von Trinkwasser insbesondere mit sogenannten Kleinst-Umkehr-Osmoseanlagen könne mit Risiken einhergehen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage aus dem Bundestag.

Außerdem sei aufgrund der allgemein hohen Trinkwasserqualität und angesichts der seltenen Beeinträchtigungen in der Trinkwasserversorgung eine Ausstattung von Privathaushalten mit Geräten zur Wasseraufbereitung nicht angemessen.

Berichte über belastetes Wasser

Hintergrund der Anfrage an die Bundesregierung sind Zeitungsberichte und behördliche Anordnungen in einigen Regionen wegen belastetem Trinkwasser. Kommunen müssten immer häufiger Abkochgebote aussprechen, bemängelt etwa die AfD-Fraktion.

Wie 2023 im Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) bei den Kommunen Wülfrath und Velbert. Grund war hier der Ausfall der Chloranlage im Wasserwerk Essen.

Im September 2024 musste auch in Calw (Baden-Württemberg) das Trinkwasser abgekocht werden. Hier war bei Routinekontrollen sei ein zu hoher Wert von Bakterien, sogenannten Enterokokken, gefunden worden. Sie sind ein Hinweis auf eine mögliche Verunreinigung des Wassers. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel Durchfallerreger im Trinkwasser enthalten seien, schrieb das Landratsamt Calw.

Im Mai 2024 waren mehrere Ortsteile der Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Wallerfangen und Überherrn (alle Saarland) betroffen. Die Bürger mussten ihr Wasser vorsorglich drei bis fünf Minuten lang sprudelnd aufkochen. Diese Empfehlung der Rettungsleitstelle im Saarland galt, sofern das Wasser zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen oder zur Versorgung offener Wunden verwendet werden sollte.

Und im Juni 2024 durfte das Trinkwasser in Sudershausen aufgrund eines technischen Defektes in einer Aufbereitungsanlage nicht genutzt werden. Es durfte weder als Lebensmittel noch zur Körperhygiene, wie Zähneputzen, Duschen und Baden genutzt werden. Vermieden werden sollte jeglicher Hautkontakt. Grund dafür war ein überhöhter Arsengehalt.

Durch die Beschädigung an einer Wasserleitung im August 2024 im Kreis Neubrandenburg könnte es zu einer Verunreinigung des Wassers gekommen sein. Die rund 300 betroffenen Haushalte in Neddemin und Ganzkow sollten deshalb das Trinkwasser vor der Verwendung mehrere Tage für mindestens drei Minuten abkochen.

Laut AfD-Fraktion seien dies nur "einige von vielen weiteren Beispielen von verunreinigtem Trinkwasser in den letzten zwei Monaten in Deutschland".

Was heißt das, haben wir ein Problem?

Die Bundesregierung stellt nun in ihrer Antwort fest, dass die bisher von den Ländern gemeldeten Daten keine präzise Aufschlüsselung der Ursachen von Verunreinigungen des Trinkwassers und Vorfällen in Deutschland wie oben dargestellt enthalten. Ebenso wenig enthalten sei in den Berichten eine präzisere Aufschlüsselung nach Bakterienstämmen und Antibiotika-Resistenzen.

In den oben zitierten Artikeln werde über den Nachweis von Enterokokken und coliformen Bakterien berichtet. Intestinale Enterokokken bezeichnet eine Gruppe von Bakterien, die aus dem Darm von Mensch und Tier stammen und die nach oraler Aufnahme insbesondere gastrointestinale Erkrankungen verursachen können, erklärt die Regierung weiter.

Die coliformen Bakterien sind auch eine Gruppe von Bakterien, die fakultativ-pathogene Bakterien umfassen und gastrointestinale Erkrankungen verursachen können. Sowohl intestinale Enterokokken als auch coliforme Bakterien sind zu untersuchende Parameter nach der Trinkwasserverordnung. Beide Parameter weisen auf mögliche fäkale Verunreinigungen des Trinkwassers und damit einhergehend auf die mögliche Anwesenheit von relevanten sonstigen Krankheitserregern hin.

Jedoch könnten Nachweise von intestinalen Enterokokken und coli-formen Bakterien auch auf Verunreinigungen nicht-fäkalen Ursprungs zurückzuführen sein. Dabei kann es sich um Verunreinigungen mit Bakterien mit keiner oder geringer gesundheitlicher Bedeutung handeln. Dies sollte daher vom Gesundheitsamt bei jedem Einzelfall abgeklärt werden, empfiehlt die Regierung.

Chlorung von Trinkwasser unerwünscht

Auf die Frage der AfD, ob der Chlorgehalt im Trinkwasser in den letzten Jahren erhöht wurde, stellt die Regierung klar, dass Trinkwasser bei uns gar nicht gechlort wird. „Dass im Trinkwasser keine Krankheitserreger in Konzentrationen vorkommen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen, wird vorrangig durch die Reinheit des Trinkwassers und dadurch gewährleistet, dass bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind“, heißt es in der Antwort.

Brauchen die Haushalte private Osmosefilter?

Aus der Empfehlung des Umweltbundesamtes geht hervor, dass nur eine Feststoff-Partikelentfernung am Gebäudeeingang für das Trinkwasser notwendig und demnach auch zu empfehlen ist. Anlagen zur Umkehr-Osmose werden nicht empfohlen.

Osmose bezeichnet den Übergang von Wasser durch Membranen in Richtung höherer Konzentrationen gelöster Inhaltsstoffe. Obwohl der Begriff „Osmose- Filter“ immer wieder verwendet wird, ist dies kein technischer Begriff und inhaltlich nicht korrekt, erklärt die Regierung weiter.

Als Aufbereitungsverfahren gibt es die sogenannte Umkehr-Osmose, in der durch Erzeugung hoher hydraulischer Drücke das Wasser durch Hochdruck-Membranen in Gegenrichtung gezwungen wird. Dieses hochtechnische Verfahren findet auf Schiffen sowie in wasserarmen Regionen zur Gewinnung von Trinkwasser aus Meerwasser Anwendung.

Umkehr-Osmoseanlagen sind in der Regel sehr groß, da die Investitionskosten bei kleinen Wasservolumina unverhältnismäßig hoch sind. Diese technisch und finanziell aufwendige Technologie ist aus Sicht der Bundesregierung für private Haushalte nicht geeignet. Zudem ist für den sicheren Betrieb von Umkehr-Osmoseanlagen geschultes Personal erforderlich.

Werden von der Trinkwasser-Installation unabhängige Kleinst-Anlagen z. B. für eine Aufstellung auf Tischen betrieben, so liegt dies jenseits des Anwendungsbereiches der Trinkwasserverordnung in der Verantwortung der Verbraucherin oder des Verbrauchers. Daher liegen dem Umweltbundesamt keine Informationen vor, inwieweit Werbeaussagen über diese An- lagen zutreffend sind.

Die Bundesregierung empfiehlt jedoch die Nachbehandlung von Trinkwasser ausdrücklich nicht, da sie aufgrund der in Deutschland sehr hohen Trinkwasserqualität überflüssig ist und infolgedessen Hygienerisiken eher erhöht statt senkt. Bei der Umkehr-Osmose kommt hinzu, dass sie auch Salze und wertvolle Mineralien aus dem Trinkwasser entfernt, die aus ernährungsphysiologischer Sicht nützlich und wünschenswert sind, heißt es aus Berlin.

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