Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Schutzgebiete in einen besseren ökologischen Zustand zu versetzen. Dazu hat sie heute einen weitreichenden Gesetzentwurf vorgestellt. Zusätzlich fordert die Brüsseler Behörde 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche für Landschaftselemente freizumachen.
Das neue "Naturwiederherstellungsgesetz" ist mit der "Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln" Teil des EU-Umweltpaketes.
Das steht im neuen „Naturwiederherstellungsgesetz“:
Konkret geht es um Vogelschutz- und FFH-Gebiete nach der EU-Habitatrichtlinie. Laut EU-Kommission sind über 80 % dieser Gebiete in keinem guten ökologischen Zustand. Daher will sie Mitgliedstaaten verpflichten, bis 2030 30 % der Gebiete, die sich aktuell in einem schlechten ökologischen Zustand befinden, in einen guten zu versetzen. Bis 2040 sollen es 60 % sein, bis 2050 90 %.
Mitgliedstaaten sollen Umweltpläne vorlegen
Ähnlich wie bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) will die EU-Kommission lediglich die Zielmarken vorgeben. Die EU-Mitgliedstaaten sollen anhand der Vorgaben passende Maßnahmen zur Zielerreichung entwerfen. Laut EU-Kommission gebe es bereits viele Beispiele in den Mitgliedstaaten, die zeigen, wie man die Schutzgebiete wieder instand setzen könne.
Bis 2050 35 % der Moorflächen wiedervernässen
Die landwirtschaftliche Nutzung von Moorflächen will die Kommission deutlich einschränken. Laut der Behörde sollen die Mitgliedstaaten die Moorgebiete in folgenden Abschnitten wiederherstellen und teilweise wiedervernässen:
- 30 % der Moorflächen bis 2030 wiederhergestellt, 7,5 % wiedervernässt
- 50 % der Moorflächen bis 2040 wiederhergestellt, 25 % wiedervernässt
- 70 % der Moorflächen bis 2050 wiederhergestellt, 35 % wiedervernässt
Landschaftselemente auf 10 % der Nutzflächen
Neben den Gebieten, die unter die EU-Habitatrichtlinie fallen, schlägt die EU-Kommission ebenfalls vor, dass die EU-Mitglieder auch auf weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen „Maßnahmen erlassen, um die Biodiversität in Agrarökosystemen zu steigern“. Um das zu erreichen sollen bis 2030 unter anderem 10 % der EU-Agrarfläche „Landschaftselemente mit hoher Diversität“ vorweisen. Anders als zunächst angenommen will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten hierzu jedoch nicht verpflichten. Es soll sich dabei vielmehr um einen Richtwert handeln.
Bestäuber fördern
Mit dem Gesetzentwurf will die Brüsseler Behörde die Mitgliedstaaten ebenfalls dazu verpflichten, den Rückgang von Bestäuberpopulationen zu stoppen und ab 2030 in einen positiven Trend umzukehren. Parallel dazu will die EU-Behörde ein System zur Überwachung und Kontrolle der Bestäuber entwickeln.
Auch Pflanzenschutzregeln verschärft
Zusätzlich zum sogenannten Naturwiederherstellungsgesetz hat die EU-Kommission ebenfalls am Mittwoch eine Reform der Pflanzenschutzgesetzgebung vorgestellt.
Wie weiter?
Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission ist Teil des EU-Green Deal. Wie in der europäischen Gesetzgebung üblich, müssen sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten zu dem Vorschlag äußern. Anschließend werden die drei Parteien einen Kompromiss im Trilog aushandeln.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Textes hieß es, dass die EU-Kommission plant, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche für Landschaftselemente freizumachen. Dieser Ansatz ist offenbar auf den letzten Metern der Verhandlungen innerhalb der Kommission verworfen worden. Wir haben dies korrigiert.