Die oberschwäbischen Landwirte, die ihre Flächen für den Bau der B32 nicht unter 5 €/m2 verkaufen wollten (siehe top agrar-Südplus Nr. 2-2021), müssen nun neben der Enteignung auch noch geringere Preise als vorher verhandelt, hinnehmen. Das geht aus dem Enteignungsbeschluss hervor, den der Rinderhalter Günter Schwegler aus Fronreute (Lkr. Ravensburg) jetzt vom Regierungspräsidium Tübingen zugestellt bekam.
3,50 statt 3,60 €/m2
Statt 3,60 €/m2 Ackerland - wie ursprünglich auf Basis eines Gutachtens vom Land Baden-Württemberg angeboten - soll Schwegler nun nur noch 3,50 €/m2 als Entschädigung für die Enteignung seiner 3 ha erhalten. Das Land beruft sich dabei auf die Verkehrswertsammlung vom April 2016 und hält sich damit streng an die Vorgaben des Gesetzes. Grünland wird danach mit 2,50 €/m2 entschädigt.
Ein Präzedenzfall?
Für Günter Schwegler ist der vorliegende Beschluss bitter und demütigend: „Offenbar soll an mir ein Präzedenzfall statuiert werden.“ Er sieht die 10 ct/m2 Abzug auch als Warnsignal an die anderen betroffenen Landwirte, die ihre Flächen bisher wie er ebenfalls nicht unter Wert verkaufen wollten. Schwegler selbst will noch nicht aufgeben und denkt derzeit über weitere rechtliche Schritte nach.
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