Das Europaparlament wird nicht nochmals Hand an seine Position für die Verhandlungen über einen Rechtsrahmen für die neuen Züchtungstechniken legen. Das Plenum hat die Erste Lesung zum Vorschlag der EU-Kommission am Mittwoch (24.4.) abgeschlossen.
Position aus Februar bekräftigt
Damit soll sichergestellt werden, dass mit den Mitgliedstaaten auch nach den Europawahlen auf Basis der bereits im Februar beschlossenen Änderungsvorschläge verhandelt wird.
Was künftig für Pflanzen gelten könnte, die mittels der neuen Züchtungstechniken erzeugt wurden, lesen Sie hier:
Häusling bleibt bei Frontalopposition
Erneute Kritik kam von der Fraktion der Grünen. Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Martin Häusling, bezeichnete die Parlamentsposition als „von wissenschaftlich unfundierten Partikularinteressen sowie falschen Versprechungen und Hoffnungen getrieben“.
Nicht mehr als „Wunschdenken“ ist für Häusling die Absicht des Parlaments, Patente auf mit den neuen Verfahren erzeugte Pflanzen zu verbieten. Die notwendige Änderung des europäischen Patentübereinkommens liege außerhalb der Zuständigkeit der EU.
Verfahren stockt bei den Mitgliedstaaten
Um einem neuen Rechtsrahmen für die Genomeditierung näher zu kommen, werden nun zunächst Fortschritte im Rat gebraucht. Dort hat es aber zuletzt keine nennenswerte Bewegung gegeben.
Die spanische Ratspräsidentschaft hatte noch mit hohem Druck und bis zum Jahreswechsel an einem Kompromiss gearbeitet. Die Bemühungen des amtierenden belgischen Vorsitzes sollen dem Vernehmen nach allerdings weniger intensiv sein. Zum ersten Juli wird Ungarn das Zepter übernehmen. Die Regierung in Budapest steht den neuen Verfahren indes ablehnend gegenüber, sodass der Gesetzesvorschlag womöglich auch in der zweiten Jahreshälfte nicht allzu intensiv vorangetrieben werden wird.