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Lothar Lampe wegen Untreue zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Das Landgericht Verden hat den früheren Vorsitzenden des Diepholzer Landvolks Lothar Lampe wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ein ebenfalls angeklagter Ex-Mitarbeiter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Landgericht Verden hat den früheren Vorsitzenden des Diepholzer Landvolks  Lothar Lampe wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, meldet der NDR.

 

Ein ebenfalls angeklagter Ex-Mitarbeiter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 72-jährige Ex-Bauernverbandsvorsitzende hatte 2009 unbefugt eine Spende in Höhe von einer Million Euro an die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft überwiesen. Im gleichen Jahr überwies er 100.000 Euro an eine weitere Stiftung. Später wurde er Vorsitzender der Stiftung Kulturlandschaft.


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Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Für den Mitangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren wegen Beihilfe zur Untreue. Die Verteidigung des Hauptangeklagten stellte keinen Antrag zum Strafmaß. Für den mitangeklagten 56-Jährigen forderte sie einen Freispruch.

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