Die Vereinbarungen aus dem Niedersächsischen Weg bringen ein geändertes Fachrecht mit sich. Hierzu überträgt das Land weitere staatliche Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer.
Die LWK übernimmt als Partnerin des Landes nun vielfältige Aufgaben, sowohl im Bereich der Dienstleistungen für die Landwirte als auch im Bereich der vom Land übertragenen Aufgaben bei der Überwachung bestehender Gesetze und der Abwicklung von Fördermaßnahmen. Mit der Novelle wird die Aufgabenwahrnehmung unter anderem auch an veränderte rechtliche Vorgaben des Bundes angepasst.
Künftig wird die LWK unter anderem zusätzlich für die Gewährung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen für Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten von Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen zuständig sein. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird schon bisher von der LWK kontrolliert.
Die Umsetzung der Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz fällt künftig ebenfalls in die Zuständigkeit der LWK. Im Rahmen der Verbandsbeteiligung neu hinzugekommen ist außerdem die Zuständigkeit für Fördermaßnahmen im Bereich der Digitalisierung der Landwirtschaft.