Baywa, einer der größten Abnehmer für heimisches Getreide, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten, und das mitten in der laufenden Ernte. Das weckt bei den Landwirten, die Erntegut an die BayWa liefern, die Angst vor Zahlungsausfällen.
Nach Aussagen der Baywa ist die jedoch unbegründet. „Das Geld für die aktuellen Getreidelieferungen der Landwirte ist entsprechend den Vorjahren in den Zahlungsausgängen eingeplant“, macht Baywa-Pressesprecherin Antje Krieger gegenüber top agrar klar.
Landesbauernverbände halten sich bedeckt
Die meisten Landesbauernverbände halten sich bedeckt, wie sie die Lage der Baywa einschätzen und welche Empfehlungen sie für ihre Mitgliedbetriebe abgeben. Der Thüringische Bauernverband und der Landesbauernverband Sachsen beantworteten eine entsprechende Anfrage von top agrar gar nicht. Der Landesbauernverband Baden-Württemberg verweist darauf, dass man keinerlei tiefere Einblicke habe, „daher steht es uns nicht zu, die Lage eines Einzelunternehmens zu bewerten oder einzuordnen“.
Verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt vereinbaren
Auch der Bayerische Bauernverband kann und will sich zur Situation der Baywa nicht äußern. Er empfiehlt aber den Mitgliedern generell darauf zu achten, und zwar unabhängig an welchen Landhändler sie liefern, dass der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbart ist. Der stehe z.B. in den Einheitsbedingungen des deutschen Getreidehandels (§ 42) und in den meisten Geschäftsbesorgungsverträgen der Erzeugergemeinschaften.
Roland Berger erstellt Gutachten
Ende letzter Woche wurde bekannt, dass Deutschlands größter Agrarhändler ein Sanierungsgutachten beauftragt hatte. Wie aus Konzernkreisen zu erfahren war, wurde damit das Beratungsunternehmen Roland Berger beauftragt. Die Fertigstellung des Gutachtens werde einige Wochen dauern. Das Gutachten soll dann verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen, wie die Baywa die Krise bewältigen kann.
Externer Restrukturierungsmanager
Bestätigt wurde aus Konzernkreisen auch, dass bei der Baywa ein externer „Chief Restructuring Officer“ eingesetzt wurde. Dieser soll eine koordinierende Funktion bei den anstehenden Restrukturierungsmaßnahmen haben, aber nicht Mitglied des Vorstands sein.