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topplus Renaturierungsgesetz

Ministerin Gewesseler sieht keine Schwierigkeiten „das 20 %-Ziel" zu erreichen

Die Umweltministerin Leonore Gewessler will die Bauern für die Renaturierung begeistern und verspricht, dass es keine Enteignungen und verpflichtende Stilllegungen geben wird.

Lesezeit: 6 Minuten

Das Renaturierungsgesetz ist dank ­Ihnen beschlossene Sache. Der Gegenwind vom Regierungspartner war absehbar. Viele Bauern sind verunsichert. Wie wollen Sie die Landwirte für die Renaturierung begeistern?

Leonore Gewessler: Die Klima- und die Biodiversitätskrise sind die großen Herausforderungen unserer Zeit. Ihre Folgen spüren gerade die Land- und Forstwirte massiv. Trockenheit, Unwetter und Überschwemmungen vernichten immer größere Teile unserer Ernte. Ohne intakte Natur gibt es kein gesundes und glückliches Leben – und auch kein gesundes Wirtschaften. Wir sorgen mit dem Beschluss der Renaturierungsverordnung dafür, dass künftige Generationen dieses schöne Österreich auch noch erleben dürfen. Dieses Gesetz ist aber nicht nur ein Baustein, um unsere Natur zu bewahren, sondern auch, um der Land- und Forstwirtschaft jenen Stellenwert zu geben, der ihr zusteht. Mein Ministerium und ich werden – wie auch schon in den letzten beiden Jahren – den Dialog mit den Land- und Forstwirten suchen, um Ängste, ­Mythen und Vorbehalte rund um das neue ­Gesetz zu besprechen und aus­zuräumen. 

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„Es sind keine verpflichtenden Wieder- vernässungen vorgesehen.“

Wegen Ihrem Ja zum Gesetz gab es mehrere Anzeigen gegen Sie. Wie ist hier der Stand der Dinge?

Gewessler: Ich sehe dem sehr gelassen entgegen. Meine Entscheidung ist gut abgewogen und ich habe mich versichert, dass meine Zustimmung zu diesem Naturschutzgesetz rechtskonform ist. Ich persönlich bin trotzdem für eine Abrüstung der Worte in dieser Frage. Am Ende habe ich genauso gehandelt, wie andere ÖVP-Minister vor mir und da hat niemand von Gesetzes-, geschweige denn Verfassungsbruch gesprochen. 

Die bäuerliche Interessensvertretung und die ÖVP setzen auf komplette Ablehnung des Gesetzes, wie kann es hier zu Konsenslösungen kommen?

Gewessler: Ich denke, uns alle verbindet das Wissen: Ohne gesunde Natur gibt es kein gesundes Leben. Passen wir auf unsere Lebensgrundlage auf. Ich bin der festen Überzeugung: Genau dazu leistet das Renaturierungsgesetz einen Beitrag – und zwar so, dass am Ende Land- und Forstwirtschaft und unsere Natur profitieren. Dieses Gesetz ist die Basis für mehr Unterstützung für die Land- und Forstwirte – in ganz Europa.

Bis 2030 sollen 20 % der Ökosysteme in einen guten Zustand kommen, die Vorgabe ist bindend. Können Sie ein konkretes Beispiel aus dem landwirtschaftlichen Bereich nennen, wo hier angesetzt werden kann?

Gewessler: Bis 2030 sollen auf 20 % der Fläche Maßnahmen zur Erreichung eines guten Zustands gesetzt werden. Viele Maßnahmen im Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) sind Renaturierungsmaßnahmen im Sinne des Gesetzes. Das 20 %-Ziel wird für Österreich daher keine Schwierigkeit darstellen, auch dank der sehr guten Arbeit vieler Land- und Forstwirte.

Immer wieder ist von Enteignungen und zusätzlichen verpflichtenden Stilllegungsflächen die Rede, braucht es solche Maßnahmen?

Gewessler: Eines will ich klarstellen: Die Renaturierungsverordnung enthält keine verpflichtenden Flächenstilllegungen. Enteignungen kommen im Verordnungstext nicht vor.  Diese Unwahrheit verursacht leider seit einiger Zeit Verunsicherung und Ärger. Auch gibt das Gesetz keineswegs vor, dass bis 2030 ein Fünftel der bewirtschafteten Flächen außer Nutzung gestellt werden müssen. Es sieht lediglich vor, dass bis 2030 auf 20 % aller Flächen in der EU Renaturierungsmaßnahmen gesetzt sind – und da geht es nicht nur um land- oder forstwirtschaftliche Flächen. Dieses Ziel gilt für die ­gesamte EU und es gibt keinen Vertei­lungsschlüssel, welches Land hier wieviel beitragen soll. Zu diesen 20 % zählen auch Flächen, die schon heute geschützt sind bzw. nicht bewirtschaftet werden. Betonen möchte ich: Renaturieren bedeutet nicht, außer Nutzung zu stellen oder stillzulegen. Es heißt, Flächen und Lebensräume wieder fit und gesund zu machen, damit wir als Menschen in der Lage sind, ihre Leistungen auch weiterhin in Anspruch nehmen zu können.

Im Seewinkel im Burgenland wurden durch Kanäle Tausende Hektar entwässert und urbar gemacht, gleichermaßen gibt es den Naturpark – hat es hier ein Gleichgewicht zwischen Natur und Landwirtschaft, oder muss auch hier wieder vernässt werden?

Gewessler: Die Verordnung stellt klar, dass keine verpflichtenden Wiedervernässungen für Grundeigentümer vorgesehen sind. Vielmehr werden freiwillige Maßnahmen zu schaffen bzw. auszubauen sein.

Von oben herab diktierte Vorgaben, wie bei den Natura 2000-Gebieten, hatten teilweise zur Folge, dass durch das Verschlechterungsverbot des Lebensraumes Wälder oder Raine im Vorfeld gerodet wurden, wie will man hier entgegenwirken?

Gewessler: Wie bereits gesagt, die Renaturierungsverordnung sieht Ziele vor, zu denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind. Die Maßnahmen münden dann in nationale Wiederherstellungspläne ein. Freiwillige Maßnahmen des ÖPUL zählen etwa zu Wiederherstellungsmaßnahmen. Auch die Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums im Rahmen der Waldstrategie 2030+ im Handlungsfeld „Biologische Vielfalt in Österreichs Wäldern“ zählen dazu. Ich bin zuversichtlich, dass sich das bestehende Angebot auf der neuen gesetzlichen Basis ausweiten lässt.

„Teile des ÖPUL, die Verbesserungen für Lebens- räume bringen, werden als Umsetzungsmaßnahmen gelten.“

Die Natura 2000-Gebiete werden als Erstes von den Maßnahmen betroffen sein, wird es eine Ausweitung dieser Gebiete geben?

Gewessler: Bis 2030 ist die Umsetzung innerhalb der Natura 2000-Gebiete prioritär vorgesehen. Unabhängig davon können überall Maßnahmen gesetzt werden, auch im öffentlichen Bereich oder in verbauten Stadtgebieten. 

Das ÖPUL-Programm bietet schon viele Biodiversitätsverbesserungen, die abgegolten werden. Werden diese für die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes herangezogen oder braucht es noch mehr Maßnahmen?

Gewessler: Jene Teile des ÖPULs, die Verbesserungen für Lebensräume und Arten bringen, werden als Umsetzungsmaßnahmen gelten. Eine Ausweitung der Angebote für die Land- und Forstwirte ist jedenfalls zu begrüßen, das werde ich auch unterstützen.

Wird es für weitere Naturschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen mehr Geld geben – gibt es ein EU-Budget oder braucht es auch Geld aus Österreich?

Gewessler: Klarerweise wird es auch Geld brauchen. Dass es hierfür EU-Gelder geben wird, hat die EU-Kommission bereits zugesichert. Diese müssen daher auch im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen abgebildet sein. Der jeweilige nationale Bedarf wird im Rahmen der Erstellung der Wiederherstellungspläne erhoben. 

Das ÖPUL-Programm beruht auf Freiwilligkeit, wird es im Sinne des ­Renaturierungsgesetzes auch Ver­pflichtungen für die Bauern geben?

Gewessler: Zentral ist natürlich auf dem aufzubauen und weiterzuarbeiten, was bereits erfolgreich über freiwillige Maßnahmen und dementsprechende Förderungen gelungen ist. Dahingehend wird auch der österreichische Wiederherstellungsplan aufgebaut sein. 

Das US-Landwirtschaftsministerium rechnet beim Renaturierungsgesetz, dass die landwirtschaftliche Produktion in Europa um 12 % zurückgeht, während die Preise um 17 % steigen. Wie schätzen Sie diese Studie ein?

Gewessler: Mit der Renaturierungsverordnung sichern wir unsere Lebensgrundlage und damit die Voraussetzung für die heimische Produktion hochwertiger Lebensmittel. Die Lebensmittelversorgung in Europa ist durch die Verordnung vielmehr abgesichert. Bereits in Artikel 1 ist als Ziel die Sicherstellung unserer Ernährungssicherheit festgeschrieben.

Wann startet der nationale Wiederherstellungsplan und wer wird daran arbeiten?

Gewessler: Wir haben nach Inkrafttreten der Verordnung zwei Jahre Zeit, den österreichischen Wiederherstellungsplan zu erstellen. Im Zuge des breit angelegten Erstellungsprozesses werden sämtliche Fragen erörtert werden. Das Umweltbundesamt wird diesen Prozess fachlich begleiten. 

Die Befürchtung vieler Landwirte ist, dass keine Praktiker bei dem Prozess zu Wort kommen, können die Bauern mitreden?

Gewessler: Selbstverständlich. Deshalb ist geplant, die relevanten Stakeholder in den Prozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans intensiv einzubinden. 

Fragen Sie die Ministerin!

Am 2. September kommt Leonore Gewessler zu der top agrar-Veranstaltung „Landwirtschaft im Dialog“ zur BOKU nach Wien . Hier können Sie der Ministerin auch Ihre Fragen zum Renaturierungsgesetz stellen. Anmeldungen unter  www.topagrar.com/lidaustria2024 

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