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"Villgrater Bergfleisch" ist nach nur eineinhalb Jahren insolvent

Regionale Fleischvermarktung mit eigenem Schlachthof - das Projekt aus dem Villgratental ist insolvent. Nach einem "massiv negativen Jahr 2023" betragen die Bankschulden knapp 1 Mio. Euro.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit viel Euphorie startete im März 2023 die Villgrater Bergfleisch GmbH in Osttirol in die regionale Fleischvermarktung. Die 2021 von zwölf Teilhabern gegründete Gesellschaft errichtete in Außervillgraten einen neuen Schlachthof. Regionale Bauern sollten Rinder und Schafe liefern, später sollten auch Wild und Schweine verarbeitet werden.

Wechsel der Geschäftsführung

Nach der Startphase wechselten im Juni 2023 bereits die Geschäftsführung: Die Gründer Leonhard Mair und Andreas Schett zogen sich zurück, dafür wurde Ex-Gastronom Roman Kraler als Geschäftsführer engagiert.

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Nach einem Probejahr sollten Rind, Schaf, Wild und Schwein ab 2024 gut 300.000 Euro in die Kasse der Gesellschaft spülen, damit sich die Investition von rund einer Million Euro bezahlt macht.

Daraus wurde nichts. Die dem Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) vorliegenden Unterlagen weisen für das Jahr 2023 ein "massiv negatives Ergebnis aus. Dem Jahresabschluss für 2023 ist zu entnehmen, dass allein knapp eine Million Euro an Bankverbindlichkeiten offen aushaften sollen. Daneben gibt es noch offene Außenstände bei Lieferanten."

Insolvenzantrag selbst eingebracht

Der Insolvenzeröffnungsantrag wurde von der Schuldnerin selbst beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Über die Gründe dieser Insolvenz liegen derzeit noch keine gesicherten Informationen vor. Der KSV1870 wird sich zusammen mit der Insolvenzverwaltung bemühen, die Ursachen dieser Pleite im Verlauf des Verfahrens nachzuvollziehen.

Ob die Geschäftsleitung und die Eigentümer eine Sanierung der Insolvenzschuldnerin anstreben, ist derzeit noch nicht bekannt. Primär wird die Insolvenzverwaltung zu prüfen haben, ob eine Fortführung des Betriebes ohne weitere Nachteile für die Gläubiger kurz- bis mittelfristig überhaupt möglich ist. Dazu muss die Insolvenzschuldnerin zeitnah belastbare Unterlagen der Insolvenzverwaltung vorlegen. Es geht dabei insbesondere auch um eine Liquiditätsplanung für die nächsten Wochen und Monate, so der KSV1870.

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