Niedersachsens Bauministerium wird die Regelungen zur Veranstaltung von Partys in Scheunen und Reithallen gesetzlich vereinfachen – und darauf müssen die Landjugenden und andere ehrenamtlich aktive Partyveranstalter gar nicht lange warten.
Nach dem Aufruhr um das neue Baugesetz im vergangenen Sommer wendet sich die Situation nun doch zugunsten der Scheunenpartys. „Im vergangenen Jahr ist noch einmal deutlich geworden, dass Handlungsspielräume für die Bauaufsichtsbehörden bestehen und eine gute Kommunikation zwischen Bauaufsichtsbehörden und Veranstalterseite zu praktikablen Lösungen führen kann“, heißt es von Seiten des Bauministeriums.
Ziel: Pragmatische Lösungen für die Scheunenfeste
„Die Regelungen zu vorübergehenden Nutzungsänderungen zu Versammlungsräumen sind in Niedersachsen gerade in einer Änderungsphase“, gab das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung auf Anfrage von top agrar bekannt. Die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hätten in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der einige Erleichterungen vorsehe. Eine Anhörung dazu sei für Mai geplant.
Vorab gab das Ministerium unter der Leitung von Bauminister Olaf Lies bereits Ende März bekannt, dass die Baubehörden des Landes vorübergehend pragmatische Lösungen für die Genehmigung und die vorgeschriebenen Bauanträge für Partys Scheunen und Reithallen bekommen haben. Nun soll die Änderung im Regelwerk aber auch offiziell im Gesetz verankert werden, sodass notwendige Bauanträge für die „temporäre Umnutzung“ von „bisher nicht als Versammlungsraum genehmigte Räume“ vereinfacht werden kann.
Das steht im Entwurf für die vorübergehenden Nutzungsänderungen
Ziel des Vorschlags der Regierungsfraktionen sei es, die Baugenehmigungsverfahren künftig zu vereinfachen, sagt Florian Mosig, Pressesprecher des Ministeriums. Dazu werde der Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörden neu definiert und auf die Gewährleistung des Brandschutzes begrenzt.
Weiterhin bleibe die Pflicht einen Entwurf zur vorübergehenden Nutzungsänderung sowie des Brandschutzes für das betroffene Gebäude zu stellen. Dafür sei mit den neuen Vorschriften aber kein „qualifizierter Entwurfsverfasser“ mit besonderen Fachkenntnissen mehr notwendig. So können die Veranstalter selbst als sogenannte „Bauherren“ den Bauantragsentwurf zur vorübergehenden Umnutzung verfassen.
Außerdem wolle das Ministerium den Veranstaltern damit geringere Hürden zur Gewährleistung des Brandschutzes stellen. Es bleibe jedoch abzuwarten, ob diese Regelungen vom Landtag so beschlossen werden, sagt der Pressesprecher.
„Setzen Sie sich frühzeitig mit den Behörden in Verbindung“
Schon jetzt rät das Ministerium den Veranstaltern von Scheunenfesten mit mehr als 200 Besuchern: „Setzen Sie sich frühzeitig mit der für Sie unteren Bauaufsichtsbehörde in Verbindung und klären Sie das weitere Vorgehen.“ Außerdem empfiehlt die oberste Bauaufsichtsbehörde in Niedersachsen den Veranstaltern „für wiederkehrende Umnutzungen“ eine Zulassung der Gebäude durch Baugenehmigungen, damit nicht für jede einzelne Veranstaltung eine eigene Zulassung erforderlich ist. Für Gebäude, in denen maximal drei Tage im Jahr eine Veranstaltung stattfinde, könne nun – anders als in der früheren Praxis – auch eine Genehmigung für maximal fünf Jahre erteilt werden.