Tierärztegebühren werden ab Oktober teurer. Am vergangenen Mittwoch (10.8.) stimmte das Bundeskabinett die Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zu. Die Bundesregierung begründet die Anhebung der Tierarztgebühren damit, dass die aktuell geltende GOT aus dem Jahr 1999 stammt.
Die Vorgaben würden nicht zu dem veterinärmedizinischen Erkenntnisstand und den wirtschaftlichen Gegebenheiten passen und bedürfen deshalb einer Anpassung. Moderne Untersuchungsverfahren wie z.B. die Kernspintomografie seien für viele Tiere „ein Segen“, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Solche Verfahren müssten Tierärztinnen und Tierärzte angemessen abrechnen können.
Praxen erhalten
Durch die Anpassung der GOT sollen Tierarztpraxen bestehen bleiben. Außerdem erhöhe es die kurative Tätigkeit, die tierärztlichen Notdienste und die flächendeckende tierärztliche Nutztierbetreuung.