Zu diesem Thema informiert Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW.
Die EU hat dem Antrag Deutschlands auf Verkürzung der Sperrfrist auf den 5. Oktober zugestimmt. Damit ist klar, dass ab sofort keine Mastschweine mehr aus der Schutzzone geschlachtet werden. Hintergrund ist, dass die Ertragsschadenausfallversicherungen keine Abrechnungen mehr mit Null-Euro-Erlös akzeptieren.
Wie aus den Einkaufabteilungen der Schlachtbetriebe Manten und Westfleisch zu hören ist, sollen deshalb auch die Schlachtungen der Tiere aus der Sperrzone entfallen. Für die betroffenen Betriebe ist das problematisch, denn bis zum 5. Oktober würden sich die überschweren Schweine weiterhin stauen.
Schwere Schweine nach Italien?
Die deutlich überschweren Schweine sollen anschließend gezielt in den Lebendexport vermarktet werden, z.B. nach Italien. Denn Anfang Oktober fehlt wegen des Tages der deutschen Einheit ohnehin ein Schlachttag.
Hintergrund:
Die EU hat den Antrag Deutschlands auf Verkürzung von 90 auf 60 Tage abgelehnt. Die weniger weitreichende Verkürzung auf den 5. Oktober könnte aber durchkommen, weil der ASP-Ausbruch amtlich zu spät nach Brüssel gemeldet wurde und daraus die bisherige Frist von Mitte Oktober resultiert. Auch die EU-Kommission befürwortet den Antrag Deutschlands. Mitgliedsstaaten könnten dagegen Einspruch einlegen - erwartet wird das nicht.