Das Interesse am Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung hält sich weiter in Grenzen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilt, sind bis zum 7. Mai insgesamt 75 Anträge von schweinehaltenden Betrieben auf investive Förderung mit einem Fördervolumen von knapp 50 Mio. € in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingegangen.
Davon stammen 29 aus Niedersachsen, 15 aus Bayern und 14 aus Baden-Württemberg. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit sieben und Schleswig-Holstein mit sechs Anträgen. Zwei Anträge kamen von Betrieben aus Sachsen-Anhalt, einer aus Hessen sowie einer aus Mecklenburg-Vorpommern.
Das Gesamtvolumen aus Eigenmitteln und beantragter Zuwendung beläuft sich bei den vorliegenden Anträgen bislang auf knapp 100 Mio. €. Die durchschnittliche Anteil der Fördermittel liegt bei etwa 54 % der Investitionssumme.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht, waren bis zum 24. April insgesamt bereits 70 Anträge eingegangen. Mit einem Anteil von gut 20 % waren bis dahin Ökobetriebe bei den Antragstellern überproportional vertreten.
Staffelung der Förderung
Die Förderung für Stall-, Neu- oder Umbauten ist je nach Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, kann eine Förderung von bis zu 60 % der Gesamtbausumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis 2 Mio. Euro können bis zu 50 % der Kosten gefördert werden, die weiteren Kosten bis 5 Mio. Euro mit bis zu 30 %.
In diesem Jahr stehen dem Bundeslandwirtschaftsministerium 150 Mio. Euro für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung zur Verfügung. Die Gesamtsumme der finanziellen Unterstützung beläuft sich für vier Jahre auf 1 Mrd. Euro. Die Frage der langfristigen Finanzierung ist noch nicht geklärt.
Organisationen und Kontrollsysteme müssen sich registrieren
Bei der Förderung der laufenden Mehrkosten bindet das Bundeslandwirtschaftsministerium vorhandene Strukturen in die Umsetzung ein. Als Nachweis für die Einhaltung von laufenden Premiumanforderungen dient die Mitgliedschaft von Betrieben in einer Organisation oder ihre Teilnahme an einem Kontrollsystem. Über deren Eignung entscheidet die BLE.
Seit dem 15. April können Organisationen und Kontrollsysteme Anträge auf Feststellung ihrer Eignung stellen. Voraussichtlich ab dem 4. Juni werden die Betriebe ihre Anträge auf Förderfähigkeit stellen können. Zuwendungen können von den Betrieben dann im Jahr 2025 auf Grundlage der 2024 gehaltenen Tiere beantragt werden. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses pro gehaltenem förderfähigen Tier, also Sauen, Ferkel und Mastschweine.
Förderobergrenzen nach Tierzahlen
Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Bei darüber hinausgehenden Tierzahlen bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine sind es 70% der Mehrkosten.
Das BMEL betont, dass dies keine Bestandsbegrenzung sei, sondern lediglich eine Förderobergrenze. Auch Betriebe, die mehr Tiere halten, können daher förderfähig sein.