Aldi Nord und Süd stellen bis Herbst 2022 bei Schweinefrischfleisch komplett auf 5xD um. Das hat die Branche am Dienstag wachgerüttelt. Auch Westfleisch kündigte „notwendige Anpassungen für Bestschweinverträge bzw. bei der Preisfindung für Vertragsschweine ab dem 1. Januar 2022“ an.
1. Anpassung des Wochenpreises und ITW-Schweine aus deutschen Ferkeln
Mit einer Differenz von +1 Cent zur üblichen VEZG Notierung hatte Westfleisch im Frühjahr 2021 hoffnungsvoll auf stabile Märkte gesetzt. Leider stellte und stellt sich die Situation völlig anders dar und zwingt das Unternehmen hier zu Anpassungen. „Darum werden wir den Westfleisch Wochenpreis zum 1. Januar 2022 wieder um -1 Cent/kg/IXP absenken und sind damit wieder üblicherweise auf VEZG-Niveau.“
Gleichzeitig kündigt das Schlachtunternehmen an, ab dem 1. Januar 2022 für alle ITW-Vertragsschweine mit deutscher Geburt einen Zuschlag von +1 Cent/kg/IXP auszahlen.
2. Anpassung des Wochenpreises nach Qualitätskriterien
Die Experten beobachten nach eigener Aussage eine zunehmende Differenzierung der Märkte für Schweinefleisch, insbesondere in Bezug auf Tierwohlprogramme und Herkunft. „Hierauf müssen auch wir zukünftig unser Vertragssystem einstellen.“
Daher gibt es im Vertrag bei den Vermarktungskonditionen nun folgende Ergänzung: „1. Westfleisch legt jeweils für eine Abrechnungswoche (Zeitraum von Donnerstag bis Mittwoch der Folgewoche) für den Schlachtschweine-Einkauf einen Preisfaktor fest, Wochenpreis genannt. Der Wochenpreis kann nach unterschiedlichen Merkmalen (z.B. Qualitätsprogrammen, ITW, Herkunft etc.) differenziert und angepasst werden.“
Laut einer Mitteilung an die Vertragspartner heißt es, dass diese sich auf unterschiedliche Anforderungen einstellen und diese auch gezielt bei der Abrechnung berücksichtigen müssten.
3. Vertragsbetriebe mit ITW-Teilnahme bevorzugt
Ein Teil der Vertragspartner denkt laut Westfleisch noch immer über eine Teilnahme an der ITW nach. Hierzu heißt es im Schreiben: „Da wir auch zukünftig bei der Vermarktung von ITW-Schweinen unsere Vertragspartner bevorzugen wollen, müssen wir unsererseits die Liefer- und Abnahmemengen planen und abstimmen. Hierzu benötigen wir zeitnah nunmehr die konkreten Informationen von Ihnen, ob und wann Sie mit Ihren Ställen teilnehmen können bzw. werden. Die Abnahmesicherheit und Zusicherung der ITW-Bonuszahlungen ist abhängig von der Absatzmenge des zu vermarktenden Fleisches.“
Um die entsprechende Zusicherung der ITW-Boni geben zu können, werden die Zögerer gebeten, bis spätestens zum 15. Januar 2022 die ITW-Zusatzvereinbarung zuzusenden und eine Umsetzung von ITW bis zum 1. April 2022 anzustreben. Eine Zusicherung der ITW-Bonuszahlungen sei abhängig von der Absatzsituation sowie vom Vertragseingang und dem Umsetzungsdatum.