Mit den kühlen Temperaturen breitet sich die Geflügelpest in Norddeutschland wie befürchtet aus. Die Behörden haben daher jetzt die Liste der Kreise, in denen Stallpflicht angeordnet ist, erweitert. Ab sofort müssen auch die Bauern in den Landkreisen Friesland, Wittmund, Wesermarsch, Cuxhaven und den Städten Emden und Wilhelmshaven ihr Geflügel in den Stall holen.
Sicherheitsanweisung
Das Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind, teilt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hühner und Gänse in Kontakt haben, müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. Beim Betreten der Ställe sollen möglichst Schuhe gewechselt und sollte Schutzkleidung getragen werden. Geflügeltransporte sind dort bis auf Weiteres verboten und auch Fleisch von Geflügel, Eier sowie tierische Nebenprodukte wie Mist und Gülle müssen in den Betrieben bleiben.
Aktuelle Ausbrüche
Hintergrund sind die vergangenen Ausbrüche. In Cloppenburg mussten 39.000 Enten gekeult werden, in Badbergen (Landkreis Osnabrück) am Montag 12.000 Puten. Auch in Friesoythe im Landkreis Cloppenburg, in einer Putenhaltung in Hoya (Landkreis Nienburg) sowie in einer Legehennen-Freilandhaltung in der Gemeinde Ihlow (Landkreis Aurich) gab es Ausbrüche.
So wurden insgesamt in Niedersachsen in den vergangenen Tagen rund 70.000 Puten und Enten vorsorglich getötet. Dazu melden acht Kreise Ausbrüche bei Wildvögeln, so das LAVES weiter.
Eine landesweite Stallpflicht für Geflügel soll es dennoch vorerst nicht geben. Auf kommunaler Ebene wurde sie aber in etlichen Regionen angeordnet. Betroffen sind die Landkreise Aurich, Cloppenburg, Emsland, Diepholz, Grafschaft Bentheim, Stadt und Landkreis Oldenburg sowie Vechta. Ab Mittwoch soll die Stallpflicht zudem in den Landkreisen Ammerland, Leer, Osterholz, Stade, Verden gelten. Teil-Aufstallungen sind zudem für die Landkreise Harburg und Rotenburg vorgesehen.