Am vergangenen Dienstag (30. August) hat das Veterinäramt in einem Geflügelbetrieb in Menslage, Landkreis Osnabrück, die Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) bestätigt. Wie der Landkreis Osnabrück mitteilte, wurden der gesamte Tierbestand des betroffenen Betriebes bereits aus tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gründen getötet.
Eine Schutzzone im Umkreis von 3 km sowie eine Überwachungszone mit einem 10 km-Radius um den Betrieb hat der Landkreis bereits eingerichtet und treten mit der Allgemeinverfügung für den Landkreis ab dem heutigen Mittwoch in Kraft. Die ausgewiesene Sperrzone betrifft auch Teile der Landkreise Cloppenburg und Emsland. Welche Gebiete betroffen sind, können Sie hier einsehen.
Ab sofort gilt Stallpflicht
Innerhalb der Sperrzone gilt ab sofort eine Stallpflicht für Nutz- und Hobbygeflügel. Diese hat laut Angaben des Landkreises in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Auch Futter- und Einstreulager sollten Geflügelhalter nun dringend vor Wildvögeln schützen, um die Bestände nicht zu gefährden. Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu und Federn ist durch den Ausbruch der Geflügelpest vorerst eingeschränkt.