Der ehemalige Geschäftsführer des Schlachthofs in Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, zwei frühere Mitarbeiter zu neun Monaten auf Bewährung. Das hat das Amtsgericht Bad Iburg am Montag entschieden.
Der NDR berichtet, dass die drei Männer außerdem insgesamt 6.500 € an den Tierschutzverein Osnabrück zahlen müssen. Anwälte und Staatsanwaltschaft erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Verstöße teilweise zugegeben
Die drei Männer waren angeklagt wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Sie hatten im August und September 2018 kranke und bewegungsunfähige Rinder mit Ketten und Seilwinden von den Viehtransportern gezogen und ihnen dabei Schmerzen und Leid zugefügt, erinnert der NDR. Zu Beginn der Verhandlung räumten die Männer die Taten über ihre Anwälte ein und bekundeten Reue.
Darüber hinaus sollen zwei der Verurteilten in einigen Fällen tot angelieferte Tiere als Lebensmittel verwertet haben. Den Vorwurf wiesen die beiden zurück. Der Schlachthof habe nur die Haut gewinnen wollen, hieß es vor Gericht. Die Kadaver seien wie vorgeschrieben zur Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht worden. Das Verfahren gegen drei weitere Angeklagte wurde zu Sitzungsbeginn abgetrennt. Auch sie waren Angestellte des Schlachthofs, berichtet das Magazin "Hallo Niedersachsen".
Auslöser für die Strafverfahren waren heimliche Videoaufnahmen vom Anlieferungsbereich des Schlachthofes durch Tierschützer. Der Landkreis Osnabrück hatte den Schlachthof daraufhin stillgelegt. Seither wurden bereits mehrere Fahrer von Tiertransporten sowie Landwirte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.