Als am 22. Juli 2020 15 Tierrechtsaktivisten die Zufahrt vor dem Schlachtunternehmen Tönnies in Rheda-Wiedenbrück blockierten, kamen auch 40 Landwirte, um wiederum gegen die Blockierer zu demonstrieren.
Dabei wurden einige Landwirte wohl laut und beleidigten die Aktivisten, die ihre Demo im Gegensatz zu den Landwirten angemeldet hatten. Im Nachgang wurde eine Strafanzeige gegen den Wortführer der Landwirte auf den Weg gebracht, berichtet die Tageszeitung Die Glocke am 6. Dezember. Nun kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück.
Der Vorwurf: Die Landwirte hätten mit einer unangemeldeten Demo die Tierhaltungsgegner „grob gestört“. Laut der Zeitung konnte jedoch auch die Richterin nicht im Detail klären, was sich an der LKW-Zufahrt wie abgespielt hatte - u.a. weil zwei potenziell belastende Zeugen nicht erschienen. Dass dem Paderborner Bauern eine „gemeinschaftliche Begehensweise angelastet“ werden sollte, sei im vorliegenden Fall keine strafbare Handlung. Welche Ruhestörer zur Verantwortung gezogen werden sollten, wurde damals nicht ermittelt.
Polizei hätte Gruppen trennen müssen
Die Polizei, da waren sich Anklägerin und Verteidiger einig, habe sich vor Ort überfordert gezeigt. Sie hätte die Gruppen trennen müssen, so dass die Landwirte nicht „körpernah“ an die Gegner herankommen konnten. So jedoch habe es Beschimpfungen, aber auch „Schubsereien“ gegeben, sagte Jan Peifer, der Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros, laut der Glocke vor Gericht.
Die Gemengelage zum Tatzeitpunkt sei unübersichtlich gewesen, so das Gericht im Anschluss der Zeugenaussagen und Videosichtung. Sie erlaube es nicht, „große Störungen nachzuweisen“, sagte die Richterin und entschied, dass sich die Diskussion aus ihrer Sicht im Rahmen dessen bewegt habe, was demokratisch zulässig ist. Sie stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein, schreibt die Glocke abschließend.